Rechtsanwälte


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Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere zu den folgenden Themen:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, AGB-Kontrolle
  • Befristung
  • Abmahnungen
  • Kündigungen, außerordentliche und ordentliche
  • Aufhebungsverträge
  • Versetzung
  • Urlaub
  • Elternzeit
  • Teilzeit
  • Scheinselbstständigkeit
  • Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge
  • Betriebliche Altersversorgung

Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit den betriebsverfassungsrechtlichen Aspekten von Betriebsschließungen, Ausgliederungen oder anderen Re- und Umstrukturierungen. Wir führen Interessensausgleich- und Sozialplanverhandlungen und verfügen in diesem Bereich über einen reichen Erfahrungsschatz. Auch in den weiteren Angelegenheiten der Mitbestimmung beraten und vertreten wir Sie gerne. Exemplarisch seien hier betriebliche Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung, zu Entlohnungsgrundsätzen, der Informationstechnolgie oder dem betrieblichen Daten- und Gesundheitsschutz genannt. Im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Prävention rückt die Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements immer mehr in den Fokus. Zu diesen und anderen betriebsverfassungsrechtlichen Themen entwerfen wir Betriebsvereinbarungen und verhandeln diese mit dem jeweiligen Betriebspartner.

Aufgrund der langjährigen Tätigkeit als Referent für Arbeits- und Tarifrecht im Diakonischen Werk Hamburg verfügt Rechtsanwalt Arne Buckentin über eine reiche Expertise im Kirchlichen Arbeits- und Tarifrecht und berät unsere Mandanten in allen Fragen des Mitarbeitervertretungsrechts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und im Zusammenhang mit den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR Diakonie) oder den Tarifverträgen der Nordkirche (KAT und KTD).

Wir bieten Schulungen zu allen individualarbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Aspekten für Arbeitgeber und Betriebsräte an, die auch als Inhouse-Schulung - zugeschnitten auf die betrieblichen Besonderheiten - durchgeführt werden können. Rechtsanwalt Buckentin verfügt über eine mehr als 15-jährige Erfahrung als Referent und Dozent im Arbeitsrecht für renommierte Fort- und Weiterbildungsträger wie die Diakonische Fort- und Weiterbildungsakademie (DFA) oder das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH (IBAF).

Wir vertreten Ihre Interessen vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Ihr Ansprechpartner: Arne Buckentin